Dpa meldet:
„Das Gedicht 'Schmähkritik' von Jan Böhmermann bleibt in großen Teilen verboten und darf nicht wiederholt werden, weil es nach Ansicht des Hamburger Landgerichts eine Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan darstellt.“
Dazu hab ich nur 4 leise Fragen, sehr verehrtes, nee, Quatsch, hohes Hamburger Landgericht:
Einmal abgesehen davon, dass dieser Böhmermann das alles - also dass der Herr Erdogan am liebsten mit Ziegen schlafe, sein subsultanes Geschlechtsorgan nach Döner rieche, strenger als der Darmwind eines mit Tabu besetzten Säugetieres, seine Hoden alle beide leer seien usw. usf. - das alles nur gesagt hat, um die Politik dieses Mannes ein wenig nachvollziehbar zu machen ... wie kommen Sie eigentlich darauf, dass dies alles in Wirklichkeit höchstwahrscheinlich mit Sicherheit nicht der Wahrheit entspräche? So, Landgericht, und jetzt meine 4 Fragen:
Haben Sie sich da kundig gemacht? Sind Sie dem nachgegangen?
Nee, ne?
Sehense?