Das Tagebuch

12.2.17
Hallo, Hamburg Landgericht!
Der Ziegen... äh, der gläubige, nein, der türkische Staatschef (So, jetzt hammers) und sultanoide Sippenoberirre vom Bosporus R.T. Erdogan hat für die Zustimmung zu seinem Präsidialsystem beim Referendum am 16. April die Wiedereinführung der Todesstrafe in Aussicht gestellt. Diesmal mit diesen Worten:
„So Gott will, wird der 16. April ein Signal für diese Sache sein“, so unser Sportsfreund zu Rufen nach der Wiedereinführung bei einem Auftritt in Istanbul. „Das Ende derer, die meinen Soldaten, meinen Polizisten, meinen Dorfschützer, meinen Bürger zum Märtyrer machen, ist genau, wie Ihr sagt, die Todesstrafe. Wie könnten wir das Blut meines Soldaten, meines Polizisten ungerächt lassen? Deshalb «Ja» am 16 April.“
Hallo, Hamburg Landgericht!
Mir ist gestern ein merkwürdiges Gedicht über den deutschen Reichskanzler Adolf H. aus dem Jahre 1938 zugespielt worden.
Und zwar geht das so:

„Sackdoof, feige und verklemmt,
ist Adolf, unser Präsident.
Sein Gelöt stinkt schlimm nach Döner, (?)
selbst ein Schweinefurz riecht schöner.
Er ist der Mann, der Mädchen schlägt
und dabei Gummimasken trägt.
Am liebsten mag er Ziegen ficken
und Minderheiten unterdrücken,
Juden treten, Linke hauen
und dabei Kinderpornos schauen.
Und selbst abends heißts statt schlafen,
Fellatio mit hundert Schafen.
Ja, Adolf ist so voll und ganz,
ein Präsident mit kleinem Schwanz.“
Usw. usf.

Was meinen Sie? Sollte man einen solchen Scheißdreck nicht verbieten? Oder wenigstens Passagen davon? Oder fällt das etwa unter Kunstfreiheit? Oder … oder … oder war dieser Reichskanzler zu dem damaligen Zeitpunkt noch gar nich' so'ne fiese Möpp?!
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