Das Tagebuch

19.3.18
Neues aus 1001 Nacht
Der Bundesrat hatte 2017 eine Verordnung verabschiedet, die beim Führen eines Automobils eine Gesichtsverhüllung, die die Identifi­zierung der Person beispielsweise beim Blitzen verhindert, für nicht mehr zulässig erklärt. Nun hat auch das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass muslimische Auto­fahrerinnen im Straßenverkehr die Burka, den Nikap und das Brett davor abzulegen haben.
Zum Hintergrund:
Eine Klägerin, die seit 7 Jahren einen Gesichtsschleier, einen sog. Nikab, trägt und zurzeit ihren Führerschein macht, hatte gegen die Bundesratsverordnung geklagt, und nun hat se durch das Gerichts­urteil neben Allah („Allah is groß, Allah is mächtig ...“), seinem Pro­pheten Mohammed („Geprie­sen sei sein Dingsda!“) und einem Hirn ohne Zellen ein weiteres Problem anner Hacke:
Wegen des Verhüllungsverbots sei es ihr nicht mehr möglich, die restlichen Fahrstunden zu nehmen und dann die praktische Fahr­prüfung abzulegen. Als alleinerziehende und auf dem Land lebende Frau sei sie jedoch auf ein Auto angewiesen.
Tja.
Schöne Scheiße!
Was tun? Ich würde jetzt an ihrer Stelle noch mal all die Stellen im Koran nachlesen, in denen Allah („Allah is groß, Allah is mächtig ...“) bzw sein ProphetMohammed („Gepriesen sei sein Dingsda!“) irgend­welche lehrreichen Autoverkehrgeschichten erzählen.
Vielleicht kommt man dann damit zu einer Lösung.
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