Das Tagebuch

14.6.19
Fundsachen der Weltrumpelkammer
Liebe Brüder und Schwestern in Christiana Pecunia!
„Das Erzbistum Köln muss Journalisten keine Auskunft geben, wozu sie die Kirchensteuer im Einzelnen verwendet. Mit diesem Urteil hat das Verwaltungsgericht Köln eine Klage des Recherchenetzwerks 'Correctiv' abgewiesen.Dieses hatte mit dem Informationsanspruch der Presse gegenüber Behörden argumentiert und das Erzbistum als eine solche betrachtet.
Zwar liege bei der Kirchensteuererhebung ein 'hoheitliches Handeln' wie bei Behörden vor. Die Verwendung von Steuern falle aber unter das Grundrecht auf Religionsfreiheit und das verfassungsrechtlich gewährleistete religiöse Selbstbestimmungsrecht der Kirche. Sie gehöre damit zum geschützten Bereich innerkirchlichen Handelns.“ (KStA)
Lustig?
Lustig.
Trallalla.
(aus dem dicksten Buch der Bücher, das obendrein nie das Licht der Welt erblicken wird
„Unentschuldbare Versäumnisse der Französischen Revolution“
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