Der Ministerpräsident von Thüringen, Bodo Ramelow, hat von der Regierungsbank aus einen Landtagsabgeordneten der Arschlöcher für Deutschland, einen Stefan Möller, als „widerlichen Drecksack“ bezeichnet, worauf der Drecksack, weil er sich als solcher beleidigt fühlte, den Bodo dann angezeigt hat.
So weit, so heutzutage normal.
Aber vielleicht wäre es einmal ausnahmsweise sinnvoll, vorweg ein paar offene Fragen zu diskutieren:
Was ist an dem Wort „widerlich“, wenn es korrekt die Wirklichkeit beschreibt, eigentlich beleidigend?
Was soll an dem Begriff „Drecksack“, wenn es sich denn tatsächlich um einen realexistierenden Drecksack handelt, dann beleidigend sein?
Was ist denn, wenn solch ein widerlicher Drecksack sich selbst und seine Funktion im Parlament eben genau so auch definiert?
Und ist es nicht eher umgekehrt ein Fall für eine Beleidigungsklage, wenn man von einem widerlichen Drecksack der Beleidigung bezichtet wird?
Da diese delikate, nichtsdestotrotz offene Angelegenheit im Thüringenschen verhandelt wird, sollten wir besser mit all unseren Hoffnungen auf bessere Zeiten doch etwas sparsamer haushalten.