Das Tagebuch

23.12.21
Und es begab sich ...
Ja, und so kann‘s kommen:
Der Nervtöter und Schwurbelsänger Xavier Naidoo hatte 2017 gegen eine Referentin der Amadeu Antonio Stiftung geklagt, die ihn in einem wissen­schaftlichen Vortrag über "Reichsbürger" als Antisemit bezeichnet hatte. Das Nürnberger (!) Landgericht verbot daraufhin der Ange­klagten im Namen des Volkes, den extrem populären Anti­semiten Xavier Naidoo weiterhin als Antisemiten zu bezeichnen.
Nun hat das Bundesverfassungsgericht aber anders entschieden und das Nürnberger Urteil in die dafür vorgesehene Sondermülltonne gekloppt. Demnach darf er jetzt zumindest in einem wissenschaftli­chen Vortrag als Antisemit bezeichnet werden.
Was heißt ‘n das? Fazit:
76 Jahre nach Auschwitz muss man sich in Deutschland immer noch bis zum Bundesverfassungsgericht durchklagen, ehe man einen er­klärten, offen­sichtlichen Antisemiten ungestraft einen Antisemiten nennen darf. In einem wissenschaftlichen Aufsatz.
Frohe Weihnachten
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